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Bude dicht - kein Lohn?

Der Lockdown kommt und ein Nähmaschinenhandel muss aufgrund der Ansteckungsgefahr seinen Laden schließen. Daraufhin meldet der Arbeitgeber Kurzarbeit für seine Mitarbeiter an. Doch eine Mini-Joberin soll keine Lohnfortzahlung bekommen. Unsere Rechtsanwälte Sandra Becker und Arne Schrein schildern das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Fall.

Inhalt:
0:18 - Schilderung des Urteils: BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
1:31 - Klage auf Lohnfortzahlung
4:23 - Mini-Job und Kurzarbeitergeld

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare zum Arbeitsrecht → https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-teil-1/br128

Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit → https://www.betriebsrat.com/kurzarbeit

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