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BR, Aufhebungsvertrag - und tschüss?

Ein Aufhebungsvertrag stellt oftmals das Ende einer Beschäftigung von BR Mitgliedern dar. Gegenstand von solchen Aufheben ist dann auch eine im Aufhebungsvertrag vereinbarte unwiderrufliche Freistellung des Betriebsratsmitglieds (garden leave). Ob eine solche unwiderrufliche Freistellung zum unmittelbaren Erlöschen der Betriebsratsmitgliedschaft führt oder nicht, hatte das LAG Hessen mit Urteil vom 21.12.2020 – 16 TaBVGa 189/20 zu entscheiden. Diese Entscheidung überzeugt jedoch rechtlich nicht und steht im krassen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir beleuchten das Urteil im heutigen Video nochmal genauer!

Inhalt:
0:00 - Intro
0:30 - LAG Hessen

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht → https://www.waf-seminar.de/betriebsverfassungsrecht

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