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Blau machen an Karneval/Fasching - was kann passieren, wenn ich erwischt werde?
Davon rate ich dringendst ab, denn wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen und sich krank melden, obwohl Sie eigentlich arbeitsfähig sind, möglicherweise auch ein Attest einreichen, dann begehen Sie letztlich einen Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber zahlt nämlich Ihr Entgelt fort und Sie erschleichen sich damit eine Leistung, auf die Sie eigentlich keinen Anspruch haben. Dann droht Ihnen eine Abmahnung oder gar eine außerordentliche fristlose Kündigung, sogar ohne vorherige Abmahnung. Und auch ein Kölner Arbeitsgericht würde den Umstand des Karnevals hier nicht mildernd berücksichtigen.