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BetrVG Irrtümer #7 - Ersatzmitglieder müssen bei jeder Verhinderung nachrücken
Viele glauben ja, wenn das ordentliche Betriebsratsmitglied nicht an der Betriebsratssitzung oder der sonstigen Betriebsratsarbeit teilnimmt, dann rückt doch das Ersatzmitglied nach, so einfach ist das. Punkt. Ein Irrtum! Denn man muss genau unterscheiden. Ist das Betriebsratsmitglied wirklich verhindert, kann es also an der Betriebsratssitzung nicht teilnehmen, dann rückt in der Tat das Ersatzmitglied nach.
Beispiel:
Ordentliches Betriebsratsmitglied ist im Urlaub: Ersatzmitglied rückt nach.
Ordentliches Betriebsratsmitglied ist krank: Ersatzmitglied rückt nach.
Ordentliches Betriebsratsmitglied ist auf Kur: Ersatzmitglied rückt nach.
Ordentliches Betriebsratsmitglied ist auf auswärtiger Dienstreise: Ersatzmitglied rückt nach.
Das Ding dreht sich aber, wenn das ordentliche Betriebsratsmitglied kann, aber nicht will. Denn dann rückt das Ersatzmitglied nicht nach.
Wenn also ein ordentliches Betriebsratsmitglied sagt:
"Nö, nö, nö, heute ist der heimische Frühlingsgarten schöner als dieses novembertraurige Betriebsratsbüro."
In einem solchen Fall rückt ein Ersatzmitglied gerade nicht nach. Es liegt nämlich im rechtlichen Sinne keine Verhinderung vor. Für das ordentliche Betriebsratsmitglied hat viel mehr zu gelten und daran hat es sich eben auch in so einer Situation zu halten. Betriebsratsarbeit hat grundsätzlich Vorrang. Dieser kleine aber feine Unterschied zwischen wollen aber nicht können und können aber nicht wollen hat rechtlich gravierende Folgen. Denn Fehler hierbei können zu Unwirksamkeit der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse führen. Nämlich insbesondere dort, wo der Betriebsratsvorsitzende ein Ersatzmitglied für einen Betriebsratskollegen einlädt, der nicht will oder umgekehrt kein Ersatzmitglied einlädt für einen Betriebsratskollegen, der nicht kann.
Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:
Im Leben, vor allem aber beim Nachrücken von Ersatzmitgliedern, gilt:
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen können und wollen.