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BetrVG: Fatale Irrtümer

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BetrVG Irrtümer #10 - Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder erst nach Teilnahme an BR-Sitzung

Machen Sie doch mal den Test. Fragen Sie im Betriebsrat einmal nach:

"Hey, ab wann haben Ersatzmitglieder eigentlich besonderen Kündigungsschutz?"

Sie werden dann garantiert folgende Antworten hören:

Mit der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung!

Und andere:

"Ne, ne, ne, ich weiß es genau, mit der Einladung zu einer Betriebsratssitzung."

Wer hat jetzt Recht?

Die Antwort ist: Keiner von beiden.

Also zumindest nicht so ganz, denn es gilt:

Das Ersatzmitglied erwirbt den Sonderkündigungsschutz nicht erst dann, wenn das ordentliche Betriebsratsmitglied verhindert ist und das Ersatzmitglied in der Zeit der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds Betriebsratsaufgaben wahrnehmen muss. Nein, der Schutz beginnt schon dann, wenn das ordentliche Betriebsratsmitglied nur und alleine verhindert ist. Ob Betriebsratsaufgaben in der Zeit der Verhinderung des ordentlichen BR-Mitglieds auf das Ersatzmitglied zukommen oder nicht ist völlig egal.

Beispiel:
Geht das ordentliche Betriebsratsmitglied in den Urlaub, dann beginnt der Sonderkündigungsschutz des Ersatzmitglieds regelmäßig mit dem üblichen Arbeitsbeginn am ersten Urlaubstag des eben verhinderten Betriebsratskollegen. Ersatzmitglieder vertreten also ordentliche Mitglieder des Betriebsrats nicht nur in einzelnen Amtsgeschäften, wie etwa in der Teilnahme an Betriebsratssitzungen. Vielmehr rücken sie für die Dauer der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds in den Betriebsrat nach. Egal ob nun Betriebsratsaufgaben in der Zeit der Verhinderung anfallen oder nicht. Das steht so in §25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Eine gewisse Pointe hat das Ganze dann allerdings doch schon. Denn der Eintritt des Ersatzmitglieds vollzieht sich automatisch mit Beginn des Verhinderungsfalls. Und damit hängt er auch gerade nicht davon ab, ob das Ersatzmitglied von der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds weiß.

Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:

Mit dem besonderen Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder ist es wie mit dem Blick in die Rumpelkammer. Manchmal hat man mehr, als man selbst weiß.

BetrVG: Fatale Irrtümer

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BetrVG Irrtümer #12 - Betriebsratsmitglieder dürfen in kleinem Umfang begünstigt werden
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