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Betriebsratswahl: Wie muss der Wahlvorstand bestellt werden?

Im heutigen Wahl-Ratgeber erfahrt ihr, wie der Wahlvorstand korrekt bestellt wird! Nach § 16 BetrVG gibt es sechs Wege: Der Betriebsrat übernimmt die Bestellung, alternativ der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Bleiben diese untätig, kann eine Betriebsversammlung den Wahlvorstand wählen – oder das Arbeitsgericht entscheidet. Warum das so wichtig ist? Eine fehlerhafte Bestellung kann die ganze Wahl gefährden!

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:40 - 1. Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand
0:43 - 2. Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands
1:11 - 3. BR untätig: Gesamt-/ Konzernbetriebsrat bestellen Wahlvorstand
1:18 - 4. Kein BR: Gesamt-/ Konzernbetriebsrat bestellen Wahlvorstand
1:25 - 5. Einladung zu Betriebsversammlung
1:38 - 6. Arbeitsgericht bestellt Wahlvorstand

Weitere Informationen zum Thema:
Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → https://www.betriebsratswahl.de/

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