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Besonderer Unfallschutz an Karneval/Fasching - Mythos oder Realität?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Mythos. Auch bei Karnevalsfeiern gilt nichts anderes, als bei anderen Feiern. Wenn es sich um eine betriebliche Karnevalsfeier handelt, die also vom Arbeitgeber veranlasst ist und auch allen Betriebsangehörigen offen steht, dann gilt für die Feier und auch für den Heimweg und dem Weg zur Feier hin der Unfallschutz, den der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Handelt es sich um eine private Karnevalsfeier, dann sind Sie natürlich nicht über den betrieblichen Unfallschutz versichert, sondern dann greifen Ihre privaten Versicherungen, Unfall- oder Krankenversicherung. Entscheidend also für den Unfallschutz ist letztlich, ob die Feier mit Unterstützung oder Genehmigung des Chefs über die Bühne geht oder ob es sich um eine private Feier handelt.