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Beschlussfassung: ja, nein, egal?

Die Abstimmungsverfahren für Betriebsratsbeschlüsse sind gesetzlich nicht detailliert geregelt. Die Geschäftsordnung, erlaubt nach § 36, kann Details wie die Abstimmungsreihenfolge und die Form der Stimmabgabe festlegen, darf aber keine Mehrheitsanforderungen ändern, die vom Gesetz vorgegeben sind. In Ermangelung spezieller Vorschriften erfolgt die Abstimmung in der Regel offen, außer die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet sich für eine geheime Abstimmung. Ein Antrag auf geheime Abstimmung von einem Mitglied allein ist nicht ausreichend. Was man noch alles beachten sollte, erfahrt im heutigen Video!

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:25 - Enthaltung bei der Beschlussfassung
1:20 - Wie zählt man die Stimmen?
2:30 - Stimme soll gar nicht zählen
4:00 - Frageform entscheidend?

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/beschlussfassung

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