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Benötigen wir für jede Handlung des Betriebsrates einen Beschluss?

Als einzelnes Betriebsratsmitglied sind Sie nicht handlungsfähig. Nur die reine Betriebsratsarbeit, die darf von Ihnen erledigt werden, ohne dass es einen Betriebsratsbeschluss dazu braucht. Sie können als Betriebsratsmitglied grundsätzlich also jederzeit Betriebsratsarbeit machen. Den Arbeitgeber müssen Sie vorab nicht um Genehmigung bitten. Sie brauchen auch nicht die Genehmigung Ihres Betriebsratsvorsitzenden. Wie Sie wissen, müssen Sie sich aber jedes Mal als Betriebsratsmitglied abgemeldet haben, bevor Sie für den Betriebsrat arbeiten. Für alles andere braucht der Betriebsrat einen Beschluss.

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