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Aufgaben des Wirtschaftsausschusses: Was der Betriebsrat wissen muss
Stellenabbau, Verlagerung, Rationalisierung: Bei solchen Entscheidungen muss der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unterrichten, bevor die Entscheidung fällt. Rechtsanwalt Tobias Gerlach zeigt Ihnen, welche wirtschaftlichen Angelegenheiten Paragraf 106 Betriebsverfassungsgesetz aufzählt, wann eine Unterrichtung diesen Namen verdient und wie der Betriebsrat die Informationsrechte notfalls über die Einigungsstelle durchsetzt. Sie erfahren außerdem, warum der Wirtschaftsausschuss selbst Themen setzen und Unterlagen einfordern kann, ohne auf den Arbeitgeber zu warten.
Inhalt:
00:00 Einschnitte im Betrieb: Die Ausgangslage
00:42 Aufgabe des Wirtschaftsausschusses
01:07 Beispiele aus dem Angelegenheitenkatalog
02:00 Rechtzeitig und umfassend: Der Maßstab
02:37 Durchsetzung über die Einigungsstelle
02:45 Aktiv werden: Themen und Unterlagen einfordern
03:01 Seminar-Tipp und Kommentarfrage
Fundierte Weiterbildung zum Thema
Wirtschaftsausschuss Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/182
Weitere Informationen zum Thema
https://www.waf-seminar.de/service/katalog/ratgeber-wirtschaftsausschuss
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