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Arbeitsrecht Irrtümer #5 - Abmahnungen sind 2 Jahre lang gültig

Machen Sie doch mal den Test, fragen Sie Ihre Kollegen in der Arbeitnehmerschaft, im Betriebsrat oder auch mal den Arbeitgeber.

Wie lange gilt denn eine Abmahnung?

Sie werden häufig hören:

Naja, zwei Jahre. Ist das in dieser Absolutheit richtig?

Nein, das Recht ist jedenfalls in diesem Punkt nicht so starr, sondern etwas dehnbar.

Oder wie die Juristen sagen:

Es kommt darauf an.

Nämlich, auf die Schwere des Fehlverhaltens, das da abgemahnt worden ist. Bei eher geringfügigen Fehlern gelten Abmahnungen in der Regel wesentlich kürzer als zwei Jahre. Andererseits kann eine Abmahnung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auch über zwei Jahre hinaus wirken. Etwa wenn der Arbeitgeber nur abmahnt, obwohl er sogar eine fristlose Kündigung aussprechen hätte können. Lediglich bei durchschnittlichem Fehlverhalten gilt eine Abmahnung tatsächlich regelmäßig zwei Jahre.

Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:

Abmahnung?
Nimm der Jahre zwei und du bist grob dabei.

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