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Arbeitsrecht Irrtümer #27 - Eine Versetzung bedeutet gleichzeitig Ortswechsel

Eine Versetzung bedeutet doch Ortswechsel, immerhin wird man doch versetzt. Liegt eine Versetzung also immer nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Standort zu einem anderen Standort des Unternehmens wechseln soll?

Nein, hier kann ein gefährlicher Irrtum entstehen. Denn eine Versetzung hat juristisch gesehen mehrere Dimensionen. So kann eine Versetzung nicht etwa nur dann vorliegen, wenn sich der Arbeitsort ändert. Sie kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn der Inhalt und die Zeit der Arbeitsleistung des Mitarbeiters geändert werden. Eine Versetzung kann also beispielsweise auch dann vorliegen, wenn man als Arbeitnehmer plötzlich zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen hat oder aber anstelle in der Frühschicht soll man jetzt in der Wechselschicht arbeiten.

Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:

Wir Juristen sind den Physikern voraus, denn die Versetzung ist die Entdeckung der vierten Dimension. Sie kann vorliegen wenn sich die Arbeit örtlich, zeitlich, inhaltlich oder aber vom Umfang her ändert.

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