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Arbeitsrecht Irrtümer #23 - Arbeitsverträge sind nur in Schriftform gültig

Nur der schriftliche Arbeitsvertrag ist gültig.

Also, ist doch so, oder?

Nein, das ist ein Irrtum.
Arbeitsverträge können und dürfen sehr wohl mündlich vereinbart werden. Und ein solcher mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist dann auch sehr wohl wirksam. Zwar ist wegen eventueller Beweisprobleme ein schriftlicher Arbeitsvertrag empfehlenswert, nötig ist das aber eben gerade nicht. Wenn Sie aber jetzt in der Situation sein sollten, dass Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dessen wesentlichen Inhalt Sie dann aber doch ganz gerne dokumentiert haben wollen. In so einer Situation hilft Ihnen §2 des Nachweisgesetzes. Darin steht nämlich, dass der Arbeitgeber Ihnen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich bescheinigen muss.

Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:

Mit dem Arbeitsvertrag ist es wie beim Brötchen kaufen, da unterschreibt man ja auch nichts.

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