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Arbeitsrecht Irrtümer #16 - Auf Pausen darf verzichtet werden
"Pausen, was soll denn das? Lieber gescheit ranklotzen und dafür mach ich früher Schluss!"
Manche Arbeitnehmer denken so und denken sich auch:
„Ist ja meine Sache, ob ich Pause mache oder nicht.“
Das ist ein Irrtum. Pausen sind nach §4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Pflicht. Und danach ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Und zwar, wenn man am Tag zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, dann sind 30 Minuten Pause einzuhalten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden hat man sogar 45 Minuten Pause einzuhalten. Warum das Ganze?
Der Mitarbeiter soll durch die Pausenregelung vor Übermüdung und damit vor vermeidbaren Gesundheits- und Unfallrisiken geschützt werden. Daher kann man auch auf die Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz nicht freiwillig verzichten.
Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:
Mehr als sechs Stunden fleißig bedeutet, du hast an Pausenminuten mindestens 30.