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Arbeitsrecht Irrtümer #14 - Krankmeldung während des Urlaubs ist überflüssig

Ich bin im Urlaub! Ich bin krank. Ich muss mich jetzt doch nicht beim Arbeitgeber krank melden, denn ich muss ja jetzt auch gar nicht arbeiten oder? Oder? Oder?
Doch, das müssen Sie. Sie müssen sich krank melden. Und das aus zwei Gründen.

Erstens:

Auch während Ihres Urlaubs bestehen Ihre arbeitsvertraglichen Nebenpflichten fort. Und dazu gehört eben auch die Pflicht, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Und zweitens:

Sie wollen vielleicht doch auch, dass Sie die Tage, die Sie im Urlaub krank gewesen sind, nochmals Urlaub nehmen können. Ja und das stellen Sie eben sicher, wenn sie sich korrekt krank melden und am besten auch noch eine AU-Bescheinigung vorlegen. Denn der Arbeitgeber muss Ihnen dann die durch die AU-Bescheinigung nachgewiesenen Urlaubstage, an denen Sie arbeitsunfähig waren, auf Ihrem Urlaubskonto wieder gutschreiben.

Und hier die zwei Faustformeln für Sie zum Mitnehmen:

Urlaub und dabei aber krank, bitte bleib AU-Technisch nicht blank.

Oder:

UAKAU: Urlaub aber krank - AU

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