Forum
Wissen
Videos & Podcast
Seminare


Videos

1.106 Aufrufe | vor 8 Jahren

Anwalt, Sachverständiger oder Berater - Wen nehmen als Betriebsrat?

Die Rechtsprechung, liebe Kollegen, auch wenn Ihr Arbeitgeber das behaupten mag, ist nicht strenger geworden.
Wenn Sie einen Anwalt brauchen, als Betriebsratsgremium, dann können Sie den mandatieren. Der Arbeitgeber muss dafür die Kosten bestreiten. § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Und warum behauptet Ihr Arbeitgeber etwas anderes?

Er missversteht die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die ist in der Tat strenger geworden, aber nur in einem Aspekt. Der Betriebsrat muss sich nämlich, wenn er denn die Wahl hat zwischen verschiedenen Möglichkeiten für die kostengünstigste Möglichkeit der Beratung entscheiden. Das ist aber nicht eine Schulung. Bei einer Schulung geht es darum, generell auf Vorrat, wenn Sie so wollen, Rechtskenntnisse anzuhäufen. Für den Fall, dass man das konkret einmal in naher Zukunft brauchen wird. Zum Anwalt, zum Betriebsratsanwalt, müssen Sie hingegen gehen, wenn Sie ein punktuelles, ernstes, Problem haben.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. In zweiter Instanz müssen Sie dort einen Anwalt haben, in dritter sowieso, in erster Instanz können und dürfen Sie einen Anwalt nehmen und dazu natürlich muss ich Ihnen auch raten.

An welcher Stelle ist die Rechtsprechung denn jetzt strenger geworden?

Das betrifft den juristischen Sachverständigen. Geregelt im § 80 Abs. 3 BetrVG. Der, Sie wissen es, ist auch meistens ein Rechtsanwalt. Aber er arbeitet nicht punktuell. Also nicht an einem Problem, sondern er erstellt zum Beispiel in Absprache mit Ihnen und mit Ihrer Hilfe eine komplexe Betriebsvereinbarung. Wenn ein Thema aber schon in Streit ist, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat uneins darüber sind, was der Betriebsrat eigentlich verlangen darf und was nicht, dann müssen Sie zum Anwalt und den mandatieren, und nicht zum juristischen Sachverständigen. Das und nichts anderes ist Gegenstand der neueren Rechtsprechung. Dass Sie nämlich den kostenintensiveren Sachverständigen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn er wirklich konfliktbereinigend tätig werden kann.
Anderenfalls müssen Sie zum etwas preiswerteren Anwalt gehen.

Die neuesten Ratgeber Videos

Arbeitgeber haben Angst davor: die Einigungsstelle

172 Aufrufe

Arbeitgeber haben Angst davor: die Einigungsstelle

Zur Playlist
VideoPlayerImage