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Am 1. Tag nach Karneval/Fasching krank geworden - muss ich trotzdem arbeiten?
Die Karnevalszeit ist eine wilde Zeit. Es wird in Massen gegessen, ungesundes Zeug, es wird viel getrunken und viel gefeiert. Am Aschermittwoch ist dann alles vorbei und dem Immunsystem geht es häufig ganz ähnlich.
Ergebnis:
Husten, Schnupfen, Erkältung, Kopfschmerzen, Magenschmerzen, ...
Jetzt stellt sich die Frage:
Sollten Sie trotzdem zur Arbeit gehen?
Denn das Motto des Arbeitgebers lautet ja ganz häufig:
Wer feiern kann, kann auch arbeiten.
Sicher, es sieht nicht gut aus, aber wenn Sie tatsächlich krank sind, dann dürfen Sie natürlich auch der Arbeit fern bleiben. Denn wer sich an Karneval, zum Beispiel weil er ein luftiges Faschingskostüm trägt, erkältet, der braucht trotzdem nicht arbeiten gehen, das ist von der Rechtsprechung anerkannt als ein Grund fernzubleiben, der auch nicht selbstverschuldet ist.
Ebenso wer sich beim wilden tanzen oder sogar einer Prügelei im Festzelt etwas bricht, auch hier sagt die Rechtsprechung liegt unverschuldete Arbeitsunfähigkeit vor und man muss nicht zur Arbeit erscheinen. Klar, das wirkt nicht gut, aber der Chef muss das Gehalt trotzdem weiterzahlen.