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Alleingang des Betriebsratsvorsitzenden

Stimmt der Betriebsratsvorsitzende einer Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats zu, kann die Zustimmungserklärung dem Betriebsrat nicht zugerechnet werden und ist daher unwirksam. Eine Willenserklärung wie z.B. die Zustimmung zu einem Vertrag, die ein Stellvertreter im Rahmen seiner Vertretungsmacht für den Vertretenen abgibt, bindet den Vertretenen, wie sich aus § 164 Abs.1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt. Das gilt zwar auch im Verhältnis von Betriebsratsvorsitzendem und Betriebsrat, allerdings mit Einschränkungen. Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach und Christoph Gussenstätter klären das spannende Urteil.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
1:00 - BAG Urteil
2:20 - Tatbestand

Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Thema Betriebsratsvorsitzender → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/was-ist-ein-betriebsratsvorsitzender

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