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Ablauf der Wahlvorstandssitzung

Den Ablauf einer Wahlvorstandssitzung, den gestalten Sie ähnlich, wie bei einer Betriebsratssitzung.

Erstens:

Der Wahlvorstandsvorsitzende lädt zur Sitzung des Wahlvorstands. Er teilt den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern die Tagesordnung mit.

Zweitens:

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Ausnahme allerdings:

Es ist erforderlich, dass der Wahlvorstand Dritte hinzuzieht und eine weitere Ausnahme besteht natürlich ferner dann, wenn es um die Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses geht. Dieser Vorgang muss als Kernelement einer demokratischen Wahl natürlich auch öffentlich erfolgen.

Drittens:

Die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands muss gegeben sein.

Viertens:

Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Wahlvorstandsmitglieder gefasst, das ist die sogenannte einfache Mehrheit.

Fünftens:

Es wird über jede Sitzung des Wahlvorstands eine Niederschrift erstellt. Sie enthält mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und sie muss übrigens von den Wahlvorstandsvorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben werden. Eine Anwesenheitsliste sollte beigefügt werden, das macht natürlich auch noch Sinn.

Übrigens:

Wer nach der gesetzlichen Grundlage sucht, der wird im § 1 Abs. 3 der Wahlordnung (WO) fündig.

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