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Ab wann hat der Betriebsrat das Mandat?

Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich im Betrieb beim Betriebsrat zu beschweren - § 85 BetrVG regelt das. Stellt sich die Frage für Betriebsräte, wie werden wir dann tätig? Und ab wann darf der Betriebsrat dann hierzu mit z.B. dem Arbeitgeber Gespräche führen? Ab wann besteht denn ein Betriebsratsmandat, um konkret tätig zu werden? Rechtsanwältin Maja Lukac und Harmuth Brandt sprechen über dieses spannende Thema und wie Betriebsräte bei Beschwerden handeln sollten.

Inhalt:

0:00 - Intro
0:20 - Beschwerde beim Betriebsrat

Betriebsverfassungsrecht Teil 3
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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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