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Wollen wir ihn reinlassen – Rosenmontag frei aufgrund betrieblicher Übung?

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und bald schon stehen wieder Weiberfastnacht, Rosenmontag und Faschingsdienstag vor der Tür, und damit die Frage: Haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, an diesen Tagen nicht zur Arbeit, sondern zum Karnevalsumzug zu gehen. Viele Arbeitnehmer berufen sich dabei auf eine „betriebliche Übung“, nach dem Motto: „Das gab es schon immer – dann muss es das auch weiterhin geben!“ Aber kann hier eine betriebliche Übung entstehen, für wen kann sie gelten, wo gilt sie nicht, und inwiefern können die Betriebsräte hier an der Entscheidung der ArbeitgeberInnen beteiligt sein? Rechtsanwältin Susanna Suttner und Rechtsanwalt Michael Heinz Puzicha tauschen sich über das Thema betriebliche Übung an Brauchtumstagen und den Zusammenhang von Betriebsvereinbarung und betrieblicher Übung aus. **Themen in der heutigen Folge:** - Was ist eine betriebliche Übung? - Gibt es eine betriebliche Übung auch für Arbeitszeiten an Feiertagen/Brauchtumstagen? - Kann eine betriebliche Übung überall entstehen? - Schließt eine Betriebsvereinbarung eine betriebliche Übung aus?

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