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Widerspruch der AN bei Einsicht in Gehaltslisten wird ignoriert?
Grundsätzlich gilt das Einsichtnahmerecht in Bruttolohn- und Gehaltslisten für den BR. Was aber, wenn die Arbeitnehmer widersprechen? Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren diesen Fall. **Themen in der heutigen Folge:** - Wie hat sich der Fall vollzogen? - Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Einsichtnahmerecht aus? - Wie kann der Betriebsrat vorgehen? **Weitere Informationen zum Thema:** Bruttolohn- und Gehaltsliste → https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste
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