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Tschüss betriebliche Altersvorsorge!
Darf der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge streichen, wenn man bei Betriebseintritt das 55. Lebensjahr erreicht hat? Unsere Fachreferenten Arne Schrein und Niklas Pastille klären euch über das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (21.09.2021) mit dem Az: 3 AZR 147/21 auf. **Themen in der heutigen Folge** - Vollendung des 55. Lebensjahr - keine Diskriminierung wegen Alters und Geschlecht - Altersgrenze verfolgt legitimes Ziel, ist angemessen und erforderlich **Seminarempfehlung aus dem Podcast** Betriebsverfassungsrecht Teil 2: [https://www.waf-seminar.de//br164](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-2/br164) Arbeitsrecht Teil 1: [https://www.waf-seminar.de/br128](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-teil-1/br128) Webinar Aktuelle Rechtsprechung: [https://www.waf-seminar.de/on336](http://www.waf-seminar.de/landingpage/ow-landingpages/ow109-mitbestimmung-aug)
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