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Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!

Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Unsere Fachreferenten Lina Goldbach und Fabian Baumgartner klären euch auf! **Themen in der heutigen Folge:** Und das trotz Attest! Sind denn nun Atteste nichts mehr wert? Das kann man nicht verallgemeinern! **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Arbeitsrecht Teil 3: [https://www.waf-seminar.de//br258](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-teil-3/br258) Webinar Arbeitsrecht Teil 3: [https://www.waf-seminar.de/on258](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/webinar-arbeitsrecht-teil-3/on258)

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