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Stärker als er denkt: Der Betriebsrat bei Einstellungen
Das BAG sagt: Arbeitgeber dürfen eine versäumte Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen nicht im sog. Aufhebungsverfahren (nach § 101 BetrVG) nachholen. BAG Beschluss v.21.11.18 – 7 ABR 16/17 Die Themen für heute: - Was war der Fall? - Der Spruch des BAG - Zustimmungsfiktion des Betriebsrats
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