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Recht zur Lüge – was darf der Arbeitgeber wissen und was nicht?
Das Recht zur Lüge –immer wieder wird es angesprochen. Aber was bedeutet das konkret und worauf muss ein Arbeitnehmer im Einstellungsprozess achten? Darf ich generell lügen oder ist das auf bestimmte Fälle begrenzt? Die Rechtsanwälte Ansgar Dittmarund Tobias Gerlach klären diese Frage auf! **Themen in der heutigen Folge:** - Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers - Das berechtigte, billigenswerte und schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung der Frage - Verletzung der Abwägung: Recht zur Lüge - Hinweis auf Mitbestimmungsrecht bei Personalfragebögen
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