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Macht uns das Arbeitsgericht Emden alle reich?
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer geleistete Überstunden dokumentieren. Das EuGH hat den Arbeitnehmer in einem Urteil nun dazu verpflichtet, eine systematische Arbeitszeiterfassung einzuführen. Erfasst der Arbeitgeber die Überstunden nicht, gelten diese im Überstundenprozess als zugestanden – eine kleine Sensation. Die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren das aktuelle Urteil. **Themen in der heutigen Folge:** - Sehr strenge Anforderungen im Überstundenprozess - Achtung, Details notwendig: An welchen Tagen und zu welchen Arbeitszeiten? - Taggenaue Darstellung erforderlich? - Schriftsätzliche Einführung notwendig? - NEU: Keine positive Kenntnis der Arbeitgebers von den Überstunden mehr vonnöten! **Weitere Informationen zum Thema:** Überstunden → https://www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit
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