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Neue DSGVO - Datenschutzfolgeabschätzung einfach erklärt
Neu für Unternehmen ist in der DSGVO die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung. Diese ist in Art. 35 der Verordnung geregelt. Durchzuführen ist sie immer dann, wenn ein Datenverarbeitungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt.
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