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Minijob und Kurzarbeit – muss da nicht der Arbeitgeber zahlen?

Während der Covid-19-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen Kurzarbeit angemeldet und Kurzarbeitergeld beantragt. Hierzu wurde am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Arbeitgeber können KUG nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher kein KUG beantragt werden. Aber was bekommen die Minijobber dann während der Kurzarbeit an Lohn. Dazu sprechen heute Rechtsanwalt Niklas Pastille und Rechtsanwältin Lina Goldbach **Themen in der heutigen Folge:** - Entscheidung vom BAG (13.10.2021, Az. 5 AZR 211/21) - Fallkonstellation **Argument Arbeitgeber Empfehlung aus dem Podcast:** Online-Schulungen aus den Studios der W.A.F.: [https://www.waf-seminar.de/webinare](http://www.waf-seminar.de/webinare)

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