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„Lernt DEiTSCH, ze fix no moi!“ – Amtssprache ist hochdeutsch

"Jetz gnehmigt ma nedlich de blede Reha, Himme Oasch und Zwirn, wia schwierig konn des sei, Ihr Winkeladvokadn, macht Eich mach logga!“ – Vor Gericht und Behörde ist die Amtssprache deutsch. Auch Anträge bei Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung) sind in deutscher Sprache abzufassen. Schlechte Zeiten also für einen „echta boarischa Pfundskerl“, der sich mit dem Hochdeutschen nie anzufreunden wusste. Und doch gibt es Hoffnung, behaupten die Rechtsanwälte Maja Lukac und Niklas Pastille (kein Bayer, sondern Berliner). Aber hören Sie selbst! **Themen in der heutigen Folge:** - Der Grundsatz: Keine eigene Übersetzung geschuldet! - Die Einschränkung: Antrag dennoch bearbeiten (wenn die Behörde ihn versteht)! - Wichtig außerdem: Geeignete Kommunikationshilfen für gesundheitlich Eingeschränkte (auch außerhalb Bayerns) **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: [https://www.waf-seminar.de/br163](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-1/br163)

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