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Fristenberechnung bei Kündigung
Möchte ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Aber wann genau ist eine Kündigung zugegangen? Reicht der Einwurf in den Briefkasten aus? Wir bringen Licht ins Dunkel und lösen einen spannenden Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (Urt. v. 22.8.2019, 2 AZR 111/19). In dieser Folge lernen Sie \- Den Arbeitgeber mit Argumenten überzeugen \- Beteiligungsrechte nutzen \- Anzeige bei der zuständigen Behörde
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