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Freistellung: Was Betriebsräte zu dem Thema wissen sollten
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Außerdem: Was gibt’s neues bei der Nordsee? Die Themen für Heute \- Was ist so neu an der Entscheidung? Wie lag der Fall hier? \- Was versteht man unter einer Freistellung? \- Widerruflich? Unwiderruflich? \- Wann kann der Arbeitgeber einseitig freistellen? \- Freistellung auf Grund Vereinbarung möglich? \- Update: Anfechtung der BR-Wahlen bei der Fischrestaurantkette
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