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Mindestlohn kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden

Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre angepasst. Dafür für wurde extra eine Expertenkommission eingerichtet, die über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. In dem Gremium sitzen je drei stimmberechtigte Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ende Juni tagte die Kommission. Das Ergebnis: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2019 auf voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde steigen. Die Themen für Heute: Worum ging es in dem Fall? Was bedeutet das? Wie hoch ist der momentane Mindestlohn? Was ist die Empfehlung der Kommission an die Bundesregierung? Was sind Ausschlussfristen? Wie kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung sonst noch ausgeschlossen werden?

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