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Über den Küchentisch gezogen... Neues zum Aufhebungsvertrag
Die Themen für Heute: - Ein Aufhebungsvertrag, der in der Privatwohnung geschlossen wird, kann nicht nach den Verbrauchervorschriften der § 312 ff. BGB widerrufen werden - Keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns
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