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Verjährungsfristen für Arbeitnehmer-Ansprüche

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 Die Themen für Heute: \- Wann verjähren die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag? \- Was ist eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist? \- Was hat das MiLoG damit zu tun?

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