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Ausgeliehen – 18 Monate nach der AÜG-Reform

Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet. Die Themen für Heute - Was ist Arbeitnehmerüberlassung? - Gibt es Ausnahmen? - Was passiert bei Nichteinhaltung? - Die Festhaltenserklärung - Ist ein erneuter Einsatz möglich? - Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


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