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Ausgeliehen – 18 Monate nach der AÜG-Reform
Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet. Die Themen für Heute - Was ist Arbeitnehmerüberlassung? - Gibt es Ausnahmen? - Was passiert bei Nichteinhaltung? - Die Festhaltenserklärung - Ist ein erneuter Einsatz möglich? - Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb
Podcast Betriebsrat heute
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Für Betriebsräte
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