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Einem Gekündigten das GEHALT retten? – 5 Anwaltstipps zum Weiterbeschäftigungsanspruch

Das weiß nun wirklich JEDES geschulte Betriebsratsmitglied: Ein ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats gegen eine geplante Arbeitgeberkündigung ist GOLD WERT. Nach § 105 Abs. 5 Satz 1 BetrVG schuldet der Arbeitgeber dem Gekündigten nach Ausspruch der Kündigung vertragsgemäße Vergütung auch für den Zeitraum zwischen Ablauf der Kündigungsfrist und rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Schade nur, dass in der Praxis nicht wenige Widersprüche SO SCHLECHT BEGRÜNDET sind, dass eben diese Rechtsfolge oftmals ausbleibt. Volljuristin und W.A.F.-Fachreferentin Frau Sandra Becker und Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pastille aus Berlin klären in diesem praxisnahen Podcast, wie Betriebsratswidersprüche endlich „besser“ werden. Unbedingt reinhören! Themen in der heutigen Folge: - Nicht unterschätzen: Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG im Überblick - Häufiges Praxisproblem: Was tun bei sog. Verbundenen Kündigungen? - Notwendige Begründungstiefe: Wie viel Tatsachenvortrag darf‘s denn sein? - Die Weiterbeschäftigung „verlangen“: Was muss der Gekündigte tun –und wann? - Ungelöstes Spezialproblem: Der Widerspruch bei verhaltens-und personenbedingten Kündigungen

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