439 Aufrufe | vor 4 Jahren

Durch Beschluss zur Verschwiegenheit verpflichtet - Geht das?

Verschwiegenheit ist ein heikles Thema bei unseren Betriebsratsmitgliedern. Hier möchte keiner einen Fehler machen. Klar, es gibt den § 79 des BetrVG, aber was ist, wenn der BR beschließt, dass zu einem bestimmten Thema geschwiegen werden muss? Kann der BR als Gremium durch Beschluss seine Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichten? Die Themen für heute: - Was steht im § 79 BetrVG? Worüber muss der Betriebsrat grundsätzlich schweigen? - Kann der Betriebsrat mich per Beschlussfassung zur Verschwiegenheit zwingen? - Was wären mögliche Folgen bei einem Verstoß?

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text