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Dresscode – mit BR? Arbeitgeber ziehe dich warm an!

Gesetzliche Kleidervorschriften – Schutzkleidung: hierbei besteht kein Mitbestimmungsrecht des BR´s. Aber: Was ist, wenn der Arbeitgeber in einer Versicherung oder einer Bank aus Imagegründen als Dresscode „Anzug oder Kostüm“ vorgibt? Darf der AG Kleidervorschriften machen? Dies ist durch das Direktions- und Weisungsrecht des AG gedeckt. Aber gleichzeitig betrifft dies die betriebliche Ordnung und der BR muss dem nach § 87 Abs. 1nR. 1BetrVG zustimmen und kann mitbestimmen. Mehr dazu im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Maja Lukac und Arne Schrein. **Themen in der heutigen Folge:** - Betriebliche Mitbestimmung trotz Direktionsrecht des AG - Auch in puncto Image und Außenauftritt darf der BR nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG mitbestimmen! - Arbeitgeber, ziehe dich warm an!

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