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Corona: Was gilt ab dem 20.März?

Am 19. März endeten zahlreiche Corona-Sonderregeln des Infektionsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnung. Was verändert sich dadurch im Corona-Arbeitsschutz und bei Hygieneschutzkonzepten in Betrieben? Unsere Rechtsanwätinnen Carolin Wiesbauer und Lina Goldbach erklären, was ab sofort gilt. **Themen in der heutigen Folge:** - §129 BetrVG läuft aus – was bedeutet das? - 3G am Arbeitsplatz gilt nicht mehr - Home-Office und Testpflicht enden - Was bleibt – wird Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht? - Was sind die Maßnahmen der neuen Arbeitsschutzverordnung? **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: [https://www.waf-seminar.de/br164](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-2/br164) Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1: [https://www.waf-seminar.de/br109](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeits-und-gesundheitsschutz-teil-1/br109)

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