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BetriebsratHEUTE - Geld verdienen mit dem AGG - Geht das?

Ist es möglich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Geld zu verdienen? So lautet wahrscheinlich das Geschäftsmodell eines 45-jährigen Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Gegen ihn und seinen Bruder wird momentan ein Strafprozess wegen Betrugs geführt. Die Themen für Heute: - Wenn etwas arbeitsrechtlich erlaubt ist, kann es strafrechtlich nicht verboten sein - Arbeitsrechtlich sind Schadensersatzklagen nach dem AGG möglich, wenn der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen hat - Das Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG - Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 15 AGG - Was hat der Betriebsrat mit Stellenausschreibungen zu tun? - Allgemeine Überwachungsfunktion nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 - Zustimmung verweigern nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 - Interne Stellenausschreibungen nach § 93 verlangen Betriebsräte sollten mit dem Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass nicht gegen das AGG verstoßen wird - "Diskriminierungs-Klassiker" in Stellenausschreibungen

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