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BetriebsratHEUTE - Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?
Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und BR verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen Bereichen besteht allerdings noch immer Unsicherheit. Die Themen für heute: - Eine Unsicherheit: Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen? - Was spricht dagegen? - Entscheidung des LAG Niedersachsen v. 22.10.18 - 12 TaBV 23/18 - Recht des Betriebsrats - Fazit
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