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BEM: Wer führt das Gespräch? Zwei Praktiker im Erfahrungsaustausch

Am BEM-Tisch wird es eng: Immer mehr inner- und außerbetriebliche Akteure nehmen teil am gemeinsamen Suchprozess nach einer individuell angepassten Lösung für den arbeitsunfähigen Kollegen. Nur - wer führt eigentlich das Gespräch? Der Arbeitgeber? Über dieses für das Gelingen des komplexen BEM-Verfahrens wichtigen Gesichtspunkt diskutieren die BEM-Praktiker Hartmuth Brandt und Rechtsanwalt Niklas Pastille. **Themen in der heutigen Folge:** - Der Arbeitgeber - ein geeigneter Gesprächsführer im BEM (§167 Abs. 2 SGB IX)? - Welche alternativen Lösungen gibt es? **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260

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