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Arbeitsunfall auf dem Oktoberfest
Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben... Die Themen für Heute: - Was war passiert? - Was sind die Voraussetzungen für einen Wegeunfall als Arbeitsunfall? - Kann grundsätzlich eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, etwa ein Betriebsausflug, einer versicherten Tätigkeit zugerechnet werden? - Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen? - Bin ich auch unfallversichert, wenn mir während der BR-Tätigkeit etwas passiert?
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