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Übergriffige Einigungsstelle: Haben Einigungsstellenvorsitzende Narrenfreiheit?
In dieser Folge geht es darum, was die Einigungsstelle darf und wo sie manchmal zu weit geht: - Aktueller Fall des Bundesarbeitsgerichts: 1 ABR 46/15 - Die Einigungsstelle als paritätisch besetzte Stelle mit neutralem Vorsitzenden - Entscheidungsgewalt der Einigungsstelle am Beispiel der unzulässigen Totalüberwachung von Arbeitnehmern - Keineswegs so sicher wie das Amen in der Kirche: Der Einigungsstellenspruch „vor Gericht“ - Fazit für Betriebsräte: Ungeliebte Einigungsstellensprüche angreifen? - Fazit für Arbeitnehmer: Persönlichkeitsrecht „sticht“ Einigungsstelle
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