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Kann der Arbeitgeber Hobbies verbieten?

Für den Volkssport Fußball hat das BAG bereits im Jahr 1976 ausgeführt: "Fußball ist zwar ein Kampfspiel, das körperlichen Einsatz erfordert und bei dem Verletzungen nicht auszuschließen sind (…) Die Teilnahme an einem Fußballspiel ist eine allgemein gebilligte und übliche sportliche Betätigung." Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer\*innen nicht verbieten, in der Freizeit Sport zu treiben, auch wenn es sich um eine Sportart handelt, bei der Verletzungen oft vorkommen. Sofern der Arbeitnehmer seine Kräfte richtig einschätzt und die anerkannten Regeln des jeweiligen Sports beachtet, behält er auch seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. ## Die Themen für heute: - Wie weit kann der Arbeitgeber in die Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer hineinreden? - Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO - Beschränkungen der Freizeitgestaltung - Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Freizeitbeschränkung - Entfall der Entgeltfortzahlung

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