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Mein Arbeitgeber liest die E-Mails der Mitarbeiter - darf er das?

Immer mehr Unternehmen stellen Arbeitnehmern inzwischen einen E-Mail Account zur Verfügung. Wenn dieser E-Mail Account nur rein geschäftlich genutzt werden darf, dann darf der Arbeitgeber die E-Mails auch lesen. Da es aber häufig so ist, dass sowohl geschäftliche, als auch private E-Mails versendet werden dürfen, darf der Arbeitgeber das nicht so einfach. Das Bundesarbeitsgericht geht nämlich immer mehr dazu über, zu urteilen, dass er zum Beispiel aus E-Mails nur beweiserheblich etwas ziehen darf, wenn er den Arbeitnehmer vorher auch darüber informiert hat, was mit seinen E-Mails passiert, dass gegebenenfalls auch da reingeschaut wird. Wenn der Arbeitgeber dann die E-Mails in einem etwaigen Gerichtsverfahren, zum Beispiel als Beweismittel, verwenden will, dann darf er das nur machen, wenn er den Mitarbeitern vorher auch mitgeteilt hat, dass solche Kontrollen stattfinden und Informationen daraus gezogen werden. Also bei rein geschäftlicher Nutzung seien Sie vorsichtig, da darf er die E-Mails auch einsehen, bei geschäftlicher und privater Nutzung grundsätzlich nicht, es sei denn er informiert Sie eingehend darüber im Vorfeld.

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