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Darf der Chef die Telefonate der Mitarbeiter abhören?

Nein, das darf er definitiv nicht. Das wäre ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, egal ob dienstliche oder private Gespräche, er darf weder mithören, noch mitschneiden, das ist nicht erlaubt. Die Erfassung nur der Telefondaten, wie wer angerufen wurde, wie lange, von welchem Apparat aus, aus welchem Zimmer möglicherweise, was für Kosten dabei entstanden sind, das ist grundsätzlich zulässig. Allerdings, und da sind Sie, liebe Betriebsräte, gefragt, ist das ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand, nämlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG handelt es sich dann um eine technische Anlage, die eben geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu kontrollieren. Da wären Sie also wieder mit an Bord und dürften mitbestimmen, ob sowas eingeführt wird und wenn ja, wie oder auch nicht.

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