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Darf der Arbeitgeber Mitarbeiterfotos auf der Firmenwebsite veröffentlichen?

Nein, das darf er grundsätzlich nicht so einfach. Das wäre ein Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht und wenn Sie dem nicht zugestimmt haben in Ihrem Arbeitsvertrag oder es andere Vereinbarungen gab, darf er es nicht so einfach. Nur mit Ihrer Einwilligung ist das möglich. Übrigens, wenn Sie diese Einwilligung erteilt haben, dann ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, die Fotos herunterzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde, durch Kündigung oder sonst wie. Sie müssten in dem Fall dann aktiv nochmal dagegen widersprechen und verlangen, dass die Fotos herunterkommen.

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