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Wie kann Mobbing nachgewiesen werden?

Wie eine aktuelle Untersuchung des BKK-Bundesverbandes zeigt, stellen psychische Erkrankungen inzwischen die vierthäufigste Krankheitsgruppe der Arbeitnehmer dar. Und oft stecken nicht nur die Bearbeitung, also Arbeitsdruck dahinter, sondern tatsächlich auch Mobbingfälle. Wenn Mitarbeiter mobben, oder auch der Chef, sogenanntes "Bossing", dann ist das arbeitsrechtlich unzulässig. Und Sie haben einen Anspruch als Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass das unterlassen wird. Der Arbeitnehmer, der sich auf Mobbing beruft, muss aber letztendlich auch im Detail nachweisen können, dass dieses Mobbing stattgefunden hat. Wie macht er das nun am besten? Ich empfehle drei Dinge: Als aller erstes sollten Sie ein Mobbingtagebuch führen, das heißt genau aufschreiben, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit, von welcher Person, vielleicht in welchen Räumlichkeiten, also unter welchen Umständen, was genau vorgefallen ist. Das sollten Sie auch ruhig unterschreiben und regelmäßig führen. Als zweites sollten Sie sich notieren, wer möglicherweise als Zeuge hier in Betracht kommt, um diesen Sachverhalt auch nachweisen zu können. Und als drittes, sammeln Sie sonst alles, was irgendwie Rückschlüsse darauf zulässt, dass Mobbing stattgefunden hat. Möglicherweise wurde ja auch Mal nicht nur verbal, sondern schriftlich gemobbt, in einer E-Mail etwas geschrieben oder einem anderen Schriftstück. Bewahren Sie jegliche Unterlagen und Dokumente auf, die einen Nachweis liefern können. Wenn der Arbeitgeber dann nichts unternimmt dagegen, dann können Sie im Zweifelsfall auch vor Gericht ziehen und das klageweise durchsetzen, den Arbeitgeber also dazu veranlassen, das zu unterbinden. Mit den gerade genannten Beweismitteln haben Sie dann jedenfalls beste Prozessaussichten.

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